
Im ersten Halbjahr 2026 gab es einen Rückgang bei Abschiebungen, auch in die meisten Westbalkan-Staaten. Die Anzahl der „freiwillige Ausreisen“, die finanziell gefördert wurden, bleibt niedrig.
Joachim Krauß von der BAG Wohnungslosenhilfe fasst Praxis und Diskurse rund um die sozialrechtliche Ausgrenzung von EU-Bürger*innen und die Problematisierung von Zuwanderung von Roma* aus südosteuropäischen EU-Staaten zusammen.
Unbegleitete Minderjährige dürfen nur abgeschoben werden, wenn vor der Abschiebung eine sichere Übergabe an eine sorgeberechtigte Person oder aufnahmebereite Einrichtung gewährleistet ist. Ein bloßer Hinweis auf Verwandte oder Einrichtungen im Zielland reicht nicht aus.
Der Ratsbeschluss zur Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für Ukrainer*innen bis 4. März 2028 ist am 4. August im Amtsblatt der Europäischen Union erschienen (am Tag danach gab es eine kleine Berichtigung, weil ein falsches Datum drin stand) und damit in Kraft getreten. Es gibt jedoch eine wichtige Neuerung: Personen, die ab dem 5. August dieses…
Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat sich in einer Entscheidung mit der Frage auseinandergesetzt, wann jemand als „faktische*r Inländer*in“ gilt, insbesondere bei langjährig geduldeten Personen mit tiefen sozialen Bindungen in Deutschland.
Der Presserat missbilligt einen Bericht über Roma* in Kiel, erkennt aber keine Diskriminierung in Begriffen wie „Clan“, „Kriminelle Bande“ und „Gang“ in Bezug auf Roma*.
Die Antidiskriminierungskommission in Nordmazedonien hat einen weiteren Fall von Schulsegregation festgestellt. Allerdings sind solche Feststellungen und auch ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in der Vergangenheit ohne Folgen geblieben
Das Verwaltungsgericht Weimar hat Abschiebungsverbote zugunsten dreier Kinder aus Nordmazedonien festgestellt, die der Minderheit der Roma* angehören. Maßgeblich war jedoch nicht die Diskriminierung, sondern die aufgrund der individuellen Situation der Familie drohenden Verelendung.
Vier Jahren nach Aktivierung der Massenzustromrichtlinie stellt sich mit zunehmender Dringlichkeit die Frage: Was kommt danach? Droht eine Wiederholung dessen, was Roma* aus Ex-Jugoslawien widerfahren ist, mit einem Teufelskreis aus erzwungener Migration, Abschiebung und prekären Verhältnissen?
Die neuen Regelungen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems bringen vor allem neue Abgründe der Unmenschlichkeit mit sich, aber vereinzelt gibt es punktuelle Verbesserung. Seit dem 12. Juni haben alle Kinder und Jugendlichen, die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, einen Anspruch auf Gesundheitsversorgung wie alle gesetzlich Versicherten.
Der Bundesverband der Psychosozialen Zentren hat eine neue Fachstelle zur Identifizierung und Umsetzung besonderer Schutzbedarfe eingerichtet. Diese betreibt eine Website mit nützlichem Praxismaterial und Veranstaltungshinweisen
Die GEW Baden-Württemberg hat eine aktualisierte Version der Arbeitshilfe zum Thema Abschiebungen aus Schulen veröffentlicht. Dieser richtet sich vor allem an Schulpersonal und beinhaltet wertvolle Tipps und Informationen zum Umgang mit (drohenden) Abschiebungen von Schüler*innen.
Das Jobcenter Stuttgart weist seine Mitarbeiter*innen an, unter Missachtung der Rechtsprechung der Landes- und des Bundessozialgerichts und des EuGH EU-Bürger*innen den Arbeitnehmer*innenstatus zu verweigern und Sozialleistungen vorzuenthalten.
Eine Auswertung der Asyl-Entscheidungen von Menschen aus den Westbalkanstaaten in den letzten fünf Jahre zeigt: Roma* sind unter den Antragsstellenden überrepräsentiert, unter den wenigen, die Schutz erhalten, aber unterrepräsentiert.
Der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht hat in Zusammenarbeit mit Absolvent*innen der Sozialen Arbeit ein Buch veröffentlicht, das die Herausforderungen der Sozialen Arbeit unter den aktuellen gesellschaftlichen und politischen Verhältnissen sowie mit Blick auf vorherrschende Machtverhältnisse thematisiert.
2025 wurden insgesamt weniger Menschen an den Grenzen Deutschland zurückgewiesen als im Jahr zuvor, aber mehr Menschen aus den Westbalkanstaaten und Moldau. Eine Analyse der aktuellen Zahlen.
Medien dürfen die Herkunft von Tatverdächtigen nicht immer nennen – selbst wenn die Polizei dies auf Anweisung der Regierung tut.
Nordmazedonien hat im großen Stil Roma* rechtswidrig an der Ausreise gehindert und Reisepässe beschlagnahmt. Dass das diskriminierend war, wissen Betroffene schon lange – Nach über zwölf Jahren steht es amtlich fest.
Mehrere Verwaltungsgerichte widersprechen der Rechtsauffassung der Bundesregierung und stellen klar: Ein zwischenzeitlicher Aufenthalt in einem Drittstaat schließt Geflüchtete aus der Ukraine nicht vom vorübergehenden Schutz im Sinne der Massenzustromrichtlinie aus.
Deutschland verschärft die soziale Auslese und Ausgrenzung von EU-Bürger*innen in prekären Lebenslagen. Beratungsstellen sollten sich schon darauf einstellen, rechtliche Unterstützung betroffener Personen zu leisten.
Der Europäische Gerichtshof hat am 17. Februar 2026 Serbien wegen rassistischer Polizeigewalt gegen Roma verurteilt. Ein Ehepaar, das den Diebstahl seines Autos anzeigen wollte, wurde von der Polizei massiv rassistisch beleidigt, misshandelt und bedroht. Nach neun Jahren wurde das ihnen angetane Unrecht endlich anerkannt.
Das Bundesinnenministerium veröffentlichte die Studie „Institutionen und Rassismus“, welche Diskriminierung durch staatliche Institutionen thematisiert und Handlungsempfehlungen gibt. Das Ministerium will aber offenbar, dass die Studie möglichst unbemerkt bleibt.
Welche Fluggesellschaften führen von welchen Flughäfen aus die Abschiebungen in die Westbalkanländern und Moldau durch, und wo kann man sich über bevorstehende Termine informieren?
Die Bundesregierung setzt eine leistungsrechtliche Schlechterstellung von ukrainischen Geflüchteten durch. Personen mit vorübergehenden Schutz im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine sollen nur noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sollen, und nicht mehr nach SGB II / SGB XII.
Lesenswerte Broschüre der Hochschule Rhein-Main für alle, die in der Sozialen Arbeit und Sozialen Beratung tätig sind.
Vielleicht hatten einige ein Déjà-vu-Erlebnis, als sie neulich in den Medien lasen, dass die Bundesregierung beschlossen hat Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien ebenso wie Georgien, Moldau, Ghana und Senegal als „Sichere Herkunftsstaaten“ einzustufen. „Was ist da los?“ könnte man sich fragen…
Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass der Schutz der Wohnung auch für Geflüchtete gilt. Polizeiaktionen zur Abschiebung ohne Durchsuchungsbeschluss sind verfassungswidrig. Dies ergibt sich aus einem Beschluss vom 19. September 2025- Pro Asyl und die Gesellschaft für Freiheitsrechte informieren dazu.
Wenn es um „bandenmäßigen Betrug“ im Zusammenhang mit der EU-Freizügigkeit geht, dann richtet sich der Verdacht auf Menschen aus Rumänien und Bulgarien im Allgemeinen und Roma* im Besonderen. Die Behörden konzentrieren sich auf eine vermeintliche Missbrauchswelle, während Arbeitgeber und Vermieter ungestraft bleiben. Medien tragen zur Stigmatisierung bei und verstärkt Diskriminierung.
Kürzlich wurde die Broschüre „Gesundheit als Abschiebungshindernis“ von der Rechtsanwältin Oda Jentsch neu aufgelegt. Diese Veröffentlichung stammt vom Informationsverbund Asyl und Migration.
Wieviele Personen aus den Westbalkan-Staaten und Moldau stellten 2025 Asylanträge und wie war die Entscheidungspraxis? Die Zahlen liegen nun vor.