150 Tage Rechtsbruch

Die Bundesregierung ist nach § 29a Abs. 2a AsylG verpflichtet, alle zwei Jahre einen Bericht vorzulegen, in dem begründet wird, ob die Voraussetzung der Einstufung der „Sicheren Herkunftsländer“ weiter vorliegen, Frist ist der 15. März. Das sind jetzt exakt 150 Tage her. Am 27. Mai antwortete die Bundesregierung auf eine Bundestags-Anfrage zum Thema, der Bericht würde sich in der Ressortabstimmung befinden. Das ist auch schon zweieinhalb Monate her. Das Gesetz sieht nicht vor, dass diese Frist ausgesetzt oder verlängert wird. Das heißt, dass hier ein sein vier Monaten anhaltender Rechtsbruch seitens der Regierung vorliegt. Das ist für sich genommen leider nichts besonders bemerkenswert, von einer Regierung, die rechtswidrige Grenzkontrollen, rechtswidrige Zurückweisungen, rechtswidrige Inhaftierungen, rechtswidrige Familientrennungen und rechtswidrige Leistungskürzungen durchführt bzw. durchführen lässt, und sich auch von entsprechenden Entscheidungen deutscher und europäischer Gerichte nicht beirren lässt.

Sicherlich ist das Ausbleiben des Berichts kein großer Verlust für die interessierte Fachwelt – wir wissen aus Erfahrung, dass diese Bericht äußerst oberflächlich und knapp gehalten sind und sich im Wesentlichen aus altbekannten Textbausteinen bestehen, sowie aus banalen Hintergrundinformationen, die man auch dem Wikipedia-Eintrag des jeweiligen Landes entnehmen könnte. Wie ich bereits an anderer Stelle geschrieben habe, wäre es wäre ehrlich und konsequent, wenn die Bundesregierung ihr Vorhaben verwirklichen würde, diese Alibi-Berichte abzuschaffen anstatt so zu tun, als würde sie objektiv und seriös prüfen, ob diese Länder wirklich sicher sind. Es ist aber umso verwunderlicher, dass ein derart wenig ambitionierter Bericht so lange auf sich warten lässt. Es dürfte wohl auf eine Frage der Prioritäten hinauslaufen. Offenbar lässt sich nicht alles so schnell umsetzen wie eine Asylrechtsverschärfung oder die jüngste „Gesundheitsreform“, bei der man in wenigen Tagen Gesetzentwürfe schreibt und durchpeitscht.

Menschen ohne deutschen Pass können für einen Gesetzesverstoß ihr Aufenthaltsrecht verlieren und abgeschoben werde, und Politiker*innen fordern gerne mit dem erhobenen moralischen Zeigefinger ein, dass wer hier lebt, sich an „unsere“ Gesetze halten soll, verhalten sie sich selbst jedoch so, als wären für sie selbst ebenjene Gesetze bestenfalls eine unverbindliche Anregung. Und trotzdem sollten wir gerade in diese Zeiten nicht aufhören, den Staat an seinen eigenen Maßstäben zu messen, auch und gerade weil die politisch Verantwortlichen ein ums andere Mal unter Beweis stellen, dass sie Teilzeit-Rechtsstaatler und Vollzeit-Heuchler sind. Wir dürfen den staatlichen Rechtsbruch nicht normalisieren.

Ergänzung 18. August:

Auch Die Linke im Bundestag hat noch einmal zum Stand der Dinge nachgefragt. Im Rahmen einer kleinen Anfrage zur Umsetzung der GEAS-Reform wird u.a. die folgende berechtigte und spannende Frage gestellt:

Was bedeutet es in Bezug auf die Rechtstreue der Bundesregierung und ihre Achtung gegenüber dem Bundestag, wenn die Bundesregierung in dem genannten Schreiben vom 11. Juni 2026 zusichert, dass sie ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Vorlage des Berichts „so bald wie möglich“ nachkommen will, wenn ein solcher Bericht nach Kenntnis der Fragestellenden zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Anfrage immer noch nicht dem Bundestag zugeleitet wurde, obwohl dies bereits im März 2026 hätte geschehen müssen?“

Ich bin gespannt auf die Antwort.