Nordmazedonien: Weiterer Fall von Schulsegregation bestätigt


In Nordmazedonien gibt es einen weiteren bestätigten Fall von Schulsegregation, wie das European Roma Rights Centre berichtet. Eine entsprechende Feststellung hat die Antidiskriminierungskommission getroffen, nachdem das ERRC die Klasseneinteilung in einer Grundschule in der Stadt Kičevo untersucht hat. Dass die Antidiskriminierungskommission dies festgestellt und die Schulbehörde aufgefordert hat, Maßnahmen zu ergreifen, ist positiv, aber mitnichten ein Beweis dafür, dass es wirksame Abhilfe gegen Diskriminierung in Nordmazedonien gibt. Schließlich hat die Antidiskriminierungskommission 2022 entsprechende Feststellungen und Anordnungen getroffen, die allerdings ignoriert wurden. Dieser Fall landete letztlich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der in der Entscheidung Elmazova u.a. gegen Nordmazedonien feststellte, dass über 40 Kinder in zwei verschiedenen Städten (Štip und Bitola) durch Schulsegregation diskriminiert wurden.

Auch diese Entscheidung bzw. die Anordnung des Gerichts, den diskriminierenden Zustand zu beenden, wurde ignoriert, wie der Minister*innenrat des Europäische Rates zuletzt 2025 festgestellt hat. Zwar gab es im Januar 2024 eine Tagung im teuersten Hotel von Skopje, die sich mit der Umsetzung des Urteils befassen sollte, dieser hat jedoch offenbar keine handfesten Veränderung herbeigeführt. Jedenfalls berichtete der ERRC fast zwei drei Jahre dem Urteile und fast zwei Jahre nach besagter Tagung, in seiner Eingabe an den Minister*innenrat, dass zusätzlich zum Fortbestehen der Segregation an den von der Elmazova-Entscheidungen betroffenen Schulen in Štip und Bitola auch Erkenntnisse über Segregationspraktiken an weiteren Schulen in Veles, Kičevo, Kumanovo, Prilep und Kočani vorliegen. In Bezug auf Kičevo hat sich das nun bestätigt – gut möglich, dass die Fälle aus den anderen Städten in Zukunft auch bestätigt werden, die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich langsam (in dem Fall, der zur Elmazova-Entscheidung führte, dauerte es insgesamt fünf Jahre von den ersten rechtlichen Schritte der betroffenen Familien mit Unterstützung des ERRC bis zur Entscheidung des EGMR). Es ist auch nicht fernliegend, dass es darüber hinaus noch eine gewisse Dunkelziffer gibt, das kaum alle betroffenen Familien in Kontakt mit dem ERRC stehen bzw. nicht alle Betroffenen tatsächlich auch rechtliche Schritte einleiten, vor allem wenn diese keine reale Auswirkungen haben, die Segregation nicht beendet wird und die Verfahren so lange dauern dass die Kinder und Jugendlichen, um die es geht, zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht mehr im schulpflichten Alter sind.

Diskriminierende Segregation zu Lasten von Roma* in Schulen in Nordmazedonien ist also ein reales, nachgewiesenes Problem, nicht nur in einzelnen Fällen oder einzelnen Schulen. Umso befremdlicher ist es, wenn die Bundesregierung, das BAMF und die Verwaltungsgerichte weiterhin die gleichen Textbausteine verwenden, wonach es angebliche keine staatliche Diskriminierung gegen Roma* gibt und die einzige Erklärung für die schlechte Bildungssituation die fehlende Verständnis seitens der Roma* für die Wichtigkeit von Bildung ist. Zu dieser Problematik hatte ich bereits 2023 anlässlich der Elmazova-Entscheidung einen ausführlichen Artikel für das Roma Antidiscrimination Network geschrieben.

Dass die Bundesregierung nicht mitbekommen hat, dass Segregation und Diskriminierung im Bildungswesen in Nordmazedonien ein Problem ist, erscheint unwahrscheinlich. Denn schließlich gab es von 2022 bis 2025 ein von der Bundesregierung mitfinanziertes Projekt, welches sich zum Ziel setzte, Zugang zu guter Bildung für alle zu sichern.