Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass auch Personen, die gerade den vorübergehenden Schutzstatus für aus der Ukraine geflüchtete Menschen innehaben, das Recht auf Entscheidung über ihren Asylantrag haben, wenn sie einen stellen.
Es ist allerdings zu beachten, dass die Erfolgsaussichten für Asylanträge von ukrainischen Staatsangehörigen in Deutschland aktuell eher weniger gut sind.

