Wer betrügt hier wen?

Der vermeintliche „bandenmäßige Betrug“ im Zusammenhang mit EU-Freizügigkeit ist seit vielen Jahren ein Dauerbrenner populistischer Diskurse.

Aus den Beschlüssen der letzten Innenminister*innenkonferenz (TOP 47) geht hervor, dass die Bundesländer stärker gegen einen „Missbrauch der Arbeitnehmerfreizügigkeit“ vorgehen wollen. Sie bitten insbesondere um eine Überarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Änderungen um Prüfanlässe zu identifizieren und auf europäischer Ebene eine Indexierung von Sozialleistungen an Familienangehörige zu prüfen. Hier könnten also umfangreiche Änderungen bevorstehen.

Das ZDF-Magazin „Monitor“ hat im Oktober 2025 einen Beitrag gesendet, der einen willkommenen und dringend notwendigen Perspektivwechsel auf die immer wieder aufflammende Stimmungsmache gegen  Arbeitsmigrant*innen aus Rumänien und Bulgarien vornimmt.

Anstatt hart durchzugreifen gegen Arbeitgeber, die mit Betrugsmaschen wie die im Monitor-Bericht beschriebenen sowohl den Sozialstaat als auch ihre Angestellten betrügen, oder gegen die Vermieter, welche diese Menschen in unwürdigen, überfüllten Häusern einquartieren, oder gegen die Mittelsmänner, die diese Arbeits- und Wohnverhältnisse vermitteln, gehen deutsche Behörden lieber den Weg des geringsten Widerstandes, treten nach unten anstatt nach oben und erklären diejenigen zum Problem, die unter prekärsten Bedingungen die Jobs machen, auf die längst keine Deutschen mehr Lust haben.

Zuvor hatte es eine Sommerlochdebatte gegeben, bei der es durchaus erhellend ist, auf das Framing zu achten. Die folgenden Artikel berichten, ob mans glaubt oder nicht, über die gleiche Neuigkeit:

Nur wenige Fälle Leistungsmissbrauch beim Bürgergeld“ (RP Online)

Bürgergeld-Betrug durch Banden nimmt rasant zu – Behörden im Blindflug“ (Merkur)

„«Bandenmässiger» Bürgergeld-Betrug explodiert: Doppelt so viele Fälle wie im Vorjahr“ (Weltwoche).

Fast alle Medien machen den Fehler, den Anzahl der gemeldeten Verdachtsfälle so zu präsentieren, als stelle sie die Anzahl aufgedeckter Betrugsfälle dar. Den gleichen Taschenspielertrick hatten viele Medien in den letzten paar Jahren schon mal gebracht, um einen vermeintlichen Skandal rund um ukrainische Geflüchtete, die in der Praxis ganz überwiegend Roma* waren, zu konstruieren. Eine seriöse Einordnung der Zahlen gibt es in der Taz. Nur soviel in aller Kürze: In weniger als der Hälfte der Fälle gab es eine Strafanzeige, Verurteilungen gab es nur drei. Und selbst hinter es wirklich 421 Fälle von „bandenmäßigem Betrug“ geben würde, müssten die „bandenmäßigen Betrüger“ über 10 000 Jahre weiterbetrügen, um den öffentlichen Kassen so viel Schaden zuzufügen wie Jens Spahns Maskendeal. (Bürgergeld-Regelsatz 563€ x 12 Monate x 421 Fälle = 2844276 € oder 0.09 Millispahn, um mal einen Namen für eine Vergleichseinheit für die Höhe erschwindelter öffentlicher Gelder vorzuschlagen.)

Ich finde, es lohnt sich auch hervorzuheben, mit was für eine Selbstverständlichkeit die „Definition“ von „Bandenmäßigem Leistungsmissbrauch“ wiedergegeben wird, und zwar:

„Jobcenter definieren „bandenmäßigen Leistungsmissbrauch“ als das Vortäuschen von Arbeitsverhältnissen oder selbstständigen Tätigkeiten durch EU-Bürger:innen, um unrechtmäßig Sozialleistungen zu beziehen.“

Eine Straftat also, die nur durch EU-Bürger*innen begangen werden kann. Diesen Blödsinn haben sich ausnahmsweise NICHT die Medien ausgedacht, sondern die Jobcenter / Arbeitsagentur. Eine entsprechende Definition lässt sich bereits 2019 in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage finden: „Die gE ordnen ein Verfahren dem bandenmäßigen Leistungsmissbrauch zu, wenn nichtdeutsche Unionsbürgerinnen und Unionsbürger Arbeitsverhältnisse oder selbstständige Tätigkeiten vortäuschen, um den Leistungsausschluss nach § 7 Absatz 1 Satz 2 SGB II zu umgehen.“

2018 brachte die Bundesagentur für Arbeit einen internen Leitfaden zum Thema “„Bekämpfung von organisiertem Leistungsmissbrauch durch EU-Bürger“ heraus, der unter anderem Menschen aus Bulgarien und Rumänien hervorhob. Beratungsstellen und Selbstorganisationen berichten, dass gerade Roma* aus diesen Ländern häufig außergewöhnlich viele Nachweise vorlegen müssen, wenn Sie Sozialleistungen beantragen. Eine von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes geförderte Studie kam zu dem Schluss, dass Jobcenter osteuropäischen Menschen diskriminieren.

Mediale und politische Diskurse, die bestimmte Personengruppen unter Generalverdacht stellen, wirken ausgrenzend und diskriminierend. Die Stimmungsmache ist in diesem Fall besonders wirkmächtig, weil sie an bestehende antiziganistische Stereotype anschließt.