Schlagwort: Sozialleistungen
-

Arbeitsunfähiger EU-Bürger kann Grundsicherung erhalten
Ein EU-Bürger, der nach einem schweren Unfall seinen bisherigen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann, verliert nicht automatisch den Zugang zur Grundsicherung. Ein Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg zeigt, dass bereits ein vorheriger zweijähriger Aufenthalt zusammen mit weiteren Voraussetzungen ein Daueraufenthaltsrecht begründen kann. Der Fall betrifft einen bulgarischen Arbeitnehmer, der zuletzt als Maler und zuvor bei…
-

Neue Arbeitshilfe: Geflüchtete mit Behinderung
Eine aktualisierte Fassung der Broschüre der Passage gGmbH und des Caritasverbandes für die Diözese Osnabrück informiert über die Rechte geflüchteter Menschen mit Behinderung.
-

Kritik am „Aktionsplan Sozialleistungsmissbrauch“
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe kritisiert den „Aktionsplan“ der Bundesregierung „gegen Sozialleistungsmissbrauch“. Sie warnt, dass er vor allem Menschen trifft, die seit Jahren hier leben, und die Situation wohnungsloser Unionsbürger*innen verschlimmert. Zudem verkennt der Plan die strukturelle Benachteiligung, insbesondere von Roma* aus Rumänien und Bulgarien.
-

ERRC-Artikel zur Ausgrenzung von EU-Bürger*innen
Joachim Krauß von der BAG Wohnungslosenhilfe fasst Praxis und Diskurse rund um die sozialrechtliche Ausgrenzung von EU-Bürger*innen und die Problematisierung von Zuwanderung von Roma* aus südosteuropäischen EU-Staaten zusammen.
-

Jobcenter Stuttgart weist Rechtsbruch an
Das Jobcenter Stuttgart weist seine Mitarbeiter*innen an, unter Missachtung der Rechtsprechung der Landes- und des Bundessozialgerichts und des EuGH EU-Bürger*innen den Arbeitnehmer*innenstatus zu verweigern und Sozialleistungen vorzuenthalten.
-

Deutschland treibt Ausgrenzung von EU-Bürger*innen voran
Deutschland verschärft die soziale Auslese und Ausgrenzung von EU-Bürger*innen in prekären Lebenslagen. Beratungsstellen sollten sich schon darauf einstellen, rechtliche Unterstützung betroffener Personen zu leisten.
-

Bundesregierung will ukrainische Geflüchtete schlechterstellen
Die Bundesregierung setzt eine leistungsrechtliche Schlechterstellung von ukrainischen Geflüchteten durch. Personen mit vorübergehenden Schutz im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine sollen nur noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sollen, und nicht mehr nach SGB II / SGB XII.
-

Wer betrügt hier wen?
Wenn es um „bandenmäßigen Betrug“ im Zusammenhang mit der EU-Freizügigkeit geht, dann richtet sich der Verdacht auf Menschen aus Rumänien und Bulgarien im Allgemeinen und Roma* im Besonderen. Die Behörden konzentrieren sich auf eine vermeintliche Missbrauchswelle, während Arbeitgeber und Vermieter ungestraft bleiben. Medien tragen zur Stigmatisierung bei und verstärkt Diskriminierung.
