Das VG Hannover hat in einer Entscheidung vom 20.10.2025 ein Abschiebungsverbot aus gesundheitlichen Gründen für eine kosovarische Staatsangehörige festgestellt. Die Betroffene leidet an fortgeschrittener Mukoviszidose. Aufgrund der fehlenden Krankenversicherung im Kosovo müsste die Familie Kosten in Höhe von rund 2000 Euro im Monat für die laufende Behandlung zahlen. Sie hatte vor der Ausreise ein Monatseinkommen von rund 600 Euro und war durch die Kosten der bisherigen Behandlung bereits stark verschuldet.

Abschiebungsverbot für Kosovarin mit Mukoviszidose
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