
Der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht hat in Zusammenarbeit mit Absolvent*innen der Sozialen Arbeit ein Buch veröffentlicht, das die Herausforderungen der Sozialen Arbeit unter den aktuellen gesellschaftlichen und politischen Verhältnissen sowie mit Blick auf vorherrschende Machtverhältnisse thematisiert.
Nordmazedonien hat im großen Stil Roma* rechtswidrig an der Ausreise gehindert und Reisepässe beschlagnahmt. Dass das diskriminierend war, wissen Betroffene schon lange – Nach über zwölf Jahren steht es amtlich fest.
Mehrere Verwaltungsgerichte widersprechen der Rechtsauffassung der Bundesregierung und stellen klar: Ein zwischenzeitlicher Aufenthalt in einem Drittstaat schließt Geflüchtete aus der Ukraine nicht vom vorübergehenden Schutz im Sinne der Massenzustromrichtlinie aus.
Deutschland verschärft die soziale Auslese und Ausgrenzung von EU-Bürger*innen in prekären Lebenslagen. Beratungsstellen sollten sich schon darauf einstellen, rechtliche Unterstützung betroffener Personen zu leisten.
Vier Jahren nach Aktivierung der Massenzustromrichtlinie stellt sich mit zunehmender Dringlichkeit die Frage: Was kommt danach? Droht eine Wiederholung dessen, was Roma* aus Ex-Jugoslawien widerfahren ist, mit einem Teufelskreis aus erzwungener Migration, Abschiebung und prekären Verhältnissen?
Der Europäische Gerichtshof hat am 17. Februar 2026 Serbien wegen rassistischer Polizeigewalt gegen Roma verurteilt. Ein Ehepaar, das den Diebstahl seines Autos anzeigen wollte, wurde von der Polizei massiv rassistisch beleidigt, misshandelt und bedroht. Nach neun Jahren wurde das ihnen angetane Unrecht endlich anerkannt.
Das Bundesinnenministerium veröffentlichte die Studie „Institutionen und Rassismus“, welche Diskriminierung durch staatliche Institutionen thematisiert und Handlungsempfehlungen gibt. Das Ministerium will aber offenbar, dass die Studie möglichst unbemerkt bleibt.
Welche Fluggesellschaften führen von welchen Flughäfen aus die Abschiebungen in die Westbalkanländern und Moldau durch, und wo kann man sich über bevorstehende Termine informieren?
Die Bundesregierung setzt eine leistungsrechtliche Schlechterstellung von ukrainischen Geflüchteten durch. Personen mit vorübergehenden Schutz im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine sollen nur noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sollen, und nicht mehr nach SGB II / SGB XII.
Lesenswerte Broschüre der Hochschule Rhein-Main für alle, die in der Sozialen Arbeit und Sozialen Beratung tätig sind.
Vielleicht hatten einige ein Déjà-vu-Erlebnis, als sie neulich in den Medien lasen, dass die Bundesregierung beschlossen hat Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien ebenso wie Georgien, Moldau, Ghana und Senegal als „Sichere Herkunftsstaaten“ einzustufen. „Was ist da los?“ könnte man sich fragen…
Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass der Schutz der Wohnung auch für Geflüchtete gilt. Polizeiaktionen zur Abschiebung ohne Durchsuchungsbeschluss sind verfassungswidrig. Dies ergibt sich aus einem Beschluss vom 19. September 2025- Pro Asyl und die Gesellschaft für Freiheitsrechte informieren dazu.
Wenn es um „bandenmäßigen Betrug“ im Zusammenhang mit der EU-Freizügigkeit geht, dann richtet sich der Verdacht auf Menschen aus Rumänien und Bulgarien im Allgemeinen und Roma* im Besonderen. Die Behörden konzentrieren sich auf eine vermeintliche Missbrauchswelle, während Arbeitgeber und Vermieter ungestraft bleiben. Medien tragen zur Stigmatisierung bei und verstärkt Diskriminierung.
Kürzlich wurde die Broschüre „Gesundheit als Abschiebungshindernis“ von der Rechtsanwältin Oda Jentsch neu aufgelegt. Diese Veröffentlichung stammt vom Informationsverbund Asyl und Migration.
Wieviele Personen aus den Westbalkan-Staaten und Moldau stellten 2025 Asylanträge und wie war die Entscheidungspraxis? Die Zahlen liegen nun vor.
Aufgrund der drohenden Retraumatisierung und akuter Suizidalität bei der Frau, die eine Vergewaltigung erlitten hat, hat das Verwaltungsgericht Berlin am 5. Mai 2025 einer serbischen Romni ein Abschiebungsverbot zugesprochen – dank eines medizinischen Gutachtens, welche den Anforderungen des § 60a Abs. 2 c AufenthG erfüllt. Die Entscheidung basiert allerdings nicht auf Serbien-spezifische Gründen (wie etwa…
Das VG Hannover hat am 20.10.2025 ein Abschiebungsverbot für eine kosovarische Staatsangehörige erlassen, die an fortgeschrittener Mukoviszidose leidet. Im Kosovo müsste die Familie hohe Behandlungskosten von etwa 2000 Euro monatlich tragen und hatte sich bereits stark verschuldet.
Der „Entscheiderbrief“ des BAMF zum Thema „Roma in den Westbalkanstaaten“ zeigt, wie hartnäckig sich antiziganistische Stereotype halten.
Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat sich in einer Entscheidung mit der Frage auseinandergesetzt, wann jemand als „faktische*r Inländer*in“ gilt, insbesondere bei langjährig geduldeten Personen mit tiefen sozialen Bindungen in Deutschland.
Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass ein 60-monatiges Einreiseverbot nach einem gescheiterten Asylverfahren nicht rechtmäßig ist, wenn keine besonderen Umstände vorliegen. Hingegen ist ein 30-monatiges Einreiseverbot als „Standard“ zulässig, sofern keine individuellen Gründe für eine abweichende Dauer bestehen.
Das BAMF hat eine Kurzanalyse über geschlechtsspezifische Gewalt in Nordmazedonien veröffentlicht. Im krassen Gegensatz zur Asyl-Entscheidungspraxis der gleichen Behörden benennt die Analyse sehr zutreffend die teilweise eklatanten Missstände in diesem Bereich.
Das Deutsche Institut für Menschenrecht hat eine Analyse veröffentlicht, die sich mit der Identität als Schlüssel zum Recht beschäftigt. Die Untersuchung beleuchtet die Hürden, die bei der Identitätsklärung aus menschenrechtlicher Perspektive bestehen, und analysiert deren Auswirkungen auf den Zugang zu Rechten.
Die in Nordmazedonien herrschende Praxis, Menschen ohne Papiere – vorwiegend Roma* – in Sonder-Geburtenregistern zu erfassen und ihnen temporäre Ausweise zu geben, hat ein neues rechtliches Niemandsland geschaffen.
Das Verwaltungsgericht Berlin erkannte am 16. Juli 2024 ein Abschiebungsverbot für eine schwerbehinderte Ukrainerin an, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG hatte. Der Fall verdeutlicht, dass mehrere Aufenthaltstitel möglich sind und dass insbesondere für Ukrainer*innen mit § 24 zusätzliche Aufenthaltstitel vorteilhaft sein können.
Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg informiert über die Rechtsantragsstellen der Verwaltungsgerichte in BW. Diese haben die Aufgabe, bei der schriftlichen Einreichung von Klagen und Anträgen an das zuständige Gericht zu unterstützen. Sie bieten nie Rechtsberatung und Rechtsauskunft an, sie nehmen aber Klagen an, auch mündlich. Das kann helfen, Fristen zu wahren wenn so schnell keine anwaltliche Vertretung…
Der Vorstoß der Justizminister*innen von Bayern und Baden-Württemberg für „biogeografische DNA-Analysen“ ist vorerst gescheitert, zeigt aber dennoch ein weiteres Mal das problematische und gefährliche Denken, das in den „Sicherheitsbehörden“ vorherrscht.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat am 12.12.2024 entschieden, dass das Arbeitsverbot für abgelehnte Asylsuchende aus „Sicheren Herkunftsstaaten“ nach § 60a Abs. 6 Nr. 3 AufenthG nicht gilt bei Personen, die eine Duldung aus familiären Gründen haben und deren Duldungsgründe nicht in absehbarer Zeit wegfallen werden. Für diese Person ist also entgegen dem Wortlaut des Gesetzes die…
Im März 2025 hat die GGUA eine für die Beratungspraxis nützliche Übersicht dazu veröffentlicht, auf welche Familienleistungen welche nicht-deutsche Personen unter welchen Umständen Anspruch haben.
Strafrechtliche Verurteilungen können erhebliche aufenthaltsrechtliche Konsequenzen mit sich bringen. Aber oft haben Anwält*innen für Strafrecht die aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen nicht auf dem Schirm. Oft akzeptieren Betroffene einen Strafbefehl weil sie denken, sie würden noch mehr Ärger bekommen, wenn sie dagegen vorgehen. Und dadurch kommen sie manchmal in eine Situation, in der Bleiberechtsoptionen, die sonst in Frage…
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einer Entscheidung vom 21.10.2024 ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG festgestellt für einen suchtkranken, pflegebedürftigen Mann aus Moldau mit erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen (beinamputiert, Epilepsie, Substitutionstherapie) und ohne familiäre Unterstützung. Das Gericht ging davon aus, dass er die nötigen zusätzlichen Kosten, die angesichts seines Gesundheitszustandes anfallen würden, um ein…