VG Hamburg: Abschiebungsverbot Nordmazedonien für Schwerbehinderte

Die kirchliche Beratungsstelle Fluchtpunkt Hamburg berichtet von einer sehr erfreulichen und aus meiner Sicht bedeutenden positiven Entscheidung des Verwaltungsgericht Hamburg. Einer schwer behinderten Minderjährigen aus Nordmazedonien – Angehörige der Minderheit der Roma* – wurde ein Abschiebungsverbot zugesprochen.

Das Gericht entschied, dass die Klägerin in Nordmazedonien keinen oder nur eingeschränkten Zugang zu den zahlreichen benötigten Hilfsmitteln haben würde. Hierzu gehören ein Rollstuhl, verschiedene Orthesen sowie ein Talker (Sprachcomputer als Kommunikationshilfsmittel). Diese seien nur in privaten Einrichtungen verfügbar und stünden nicht im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung.

Das Gericht äußerte sich zwar nicht zu der Frage, ob die Betroffene und ihre Familie Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung haben würden, dies war in diesem Fall jedoch nicht entscheidend, da die benötigten Hilfsmittel auch im Falle einer gesetzlichen Krankenversicherung nicht zur Verfügung stehen würden. Die Klägerin hatte geltend gemacht, dass ihre Familie nach dem Verlust des Arbeitsplatzes des Vaters die gesetzliche Krankenversicherung verloren hatte und aufgrund der (sehr kleinen) Rente des Großvaters, bei dem sie wohnte, keine Sozialleistungen erhalten hatte.

Bereits im dieser Entscheidung vorangegangen Eilverfahren hatte das Gericht unter Verweis auf den Lagebericht des Auswärtigen Amtes festgehalten, dass Roma* „in einigen Fällen im staatlichen Gesundheitssystem Benachteiligungen ausgesetzt seien“, und dass eine medizinische Versorgung von Rückkehrern möglich sei, allerdings eine Registrierung voraussetze, die sich insbesondere bei einer nachträglichen Registrierung als sehr langwierig und schwierig darstellen könne.

Darüber hinaus ging das Gericht davon aus, dass es in Nordmazedonien keine geeignete Schule für die Klägerin geben würde.