Deutschland treibt die soziale Auslese und Ausgrenzung von EU-Bürger*innen in prekären Lebenssituationen weiter voran, und nimmt damit eindeutige Verstöße gegen Europarecht in Kauf.
Zuletzt wurde an dieser Stelle über den Beschluss der letzten Innenminister*innenkonferenz berichtet, wonach die Bundesländer stärker gegen den vermeintlichen „Missbrauch der Arbeitnehmerfreizügigkeit“ vorgehen wollten. Dank zweier sehr wichtigen und empfehlenswerten Texten, die in den letzten zwei Wochen erschienen sind, sind nähere Details zu den geplanten Angriffen auf das europäische Freizügigkeitsrecht klar geworden.
So hat die Arbeits- und Sozialministerinnenkonferenz (auf Initiative der rot-grün regierten Länder Hamburg und Niedersachsen) im November letzten Jahres gefordert, die Rückkehr „wirtschaftlich inaktiver“ EU-Bürger*innen zu forcieren, dafür „Rücknahmeabkommen“ mit EU-Staaten abzuschließen und EU-Bürger*innen in größeren Maße abzuschieben.
Die sogenannten „Sozialstaatskommission“ der Bundesregierung (Die ausschließlich aus Vertreter*innen von Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen bestand, also ohne die Perspektiven von Betroffenen, von Sozialverbänden, Gewerkschaften oder migrantischen Organisationen auskam) empfiehlt, den Anspruch auf Sozialleistungen bzw. das Recht auf Freizügigkeit für EU-Bürger*innen von einer „vollzeitnahen bzw. Vollzeitbeschäftigung“ abhängig zu machen. Da dies im klarem Widerspruch zum Europarecht steht, wird die Bundesregierung aufgefordert, sich für entsprechende Änderungen auf Europäischer Ebene einzusetzen.
Der Bundesrat hat einen von der Schwarz-Grünen Landesregierung Nordrhein-Westfalens vorgelegten Antrag verabschiedet, der mehrere wesentliche Eckpfeiler des Europäischen Freizügigkeitsrechts in Frage stellt – unter anderem soll geprüft werden, ob „die Einführung strengerer Voraussetzungen für den Zugang von EU-Ausländerinnen oder EU-Ausländern zum Bürgergeld europarechtskonform möglich ist“, zudem soll die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass Kindergeld für Kinder, die nicht in Deutschland leben sich an die Lebenshaltungskosten am Aufenthaltsort des Kindes angepasst werden sollte.
Bereits jetzt werden Menschen aus Osteuropa, und in besonders starkem Maße Roma*, durch Jobcenter diskriminiert, schikaniert und unter Generalverdacht gestellt – offenbar noch nicht in einem ausreichenden Maße für diejenigen, die diese neuen Verschärfungen fordern.
Da die Bundesregierung sich erwiesenermaßen nicht scheut, verfassungs– und europarechtswidrige Maßnahmen zu ergreifen, wenn diese dem rechtspopulistischen Zeitgeist entsprechen, ist zu befürchten, dass es sich bei Formulierungen wie „europarechtskonform“ auch hier wieder nur um leere Floskeln handelt. Das heißt auch, dass es darauf ankommen wird, Betroffene dabei zu unterstützen, sich rechtlich gegen diese neuen Angriffe auf ihre Rechte zur Wehr zu setzen.
Ausführliche Informationen zu den geplanten Maßnahmen gibt es bei der GGUA. Eine politisch-rechtliche Einordnung der Pläne nimmt Joachim Krauß von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe in einem Beitrag für den Verfassungsblog vor.

