Das ERRC berichtete im Juli 2025 über eine Gerichtsentscheidung in Nordmazedonien, wonach das Justizministerium staaten- bzw. papierlose Roma* diskriminiert hat durch die Praxis, diese Menschen in „Sonder-Geburtenregistern“ zu erfassen und ihnen „Temporäre Ausweise“ zu erteilen, die nicht die gleichen Rechte mit sich bringen wie reguläre Personalausweise. Diese Praxis wurde 2020 eingeführt, vorgeblich als Schritt zur Lösung des Problems der Staaten- bzw. Papierlosigkeit, wobei das ERRC und lokale zivilgesellschaftliche Organisationen schon damals vor der Gefahr gewarnt haben, dass lediglich ein neues rechtliches Niemandsland geschaffen wird, in dem Menschen ohne vollen Zugang zu ihren Rechten gefangen bleiben. Diese Befürchtung hat sich nun bewahrheitet – das sieht auch das Gericht so. Es wird sich zeigen, wie es weitergeht. Es kommt immer wieder vor, dass es begrüßenswerte Gerichtsentscheidungen gibt (die dann gerne zB in den Berichten der Bundesregierung oder den Entscheidungen des BAMF als Beleg dafür angeführt werden, dass es ja effektiven Rechtsschutz gegen Diskriminierung gibt), die aber keine praktischen Folgen haben.

Nordmazedonien diskriminiert papierlose Roma*
by

Hinterlasse einen Kommentar