Merkwürdiger “Entscheiderbrief” zum Thema Roma*

Das BAMF hat im November 2025 einen neuen „Entscheiderbrief“ zum Thema „Roma in den Westbalkanstaaten“ veröffentlicht. Diese „Entscheiderbriefe“ haben eigentlich den Sinn, den Leuten, die über Asylanträge entscheiden, mit aktuellen entscheidungsrelevanten Informationen zu versorgen. Insofern ist es befremdlich, dass rund ein Drittel des ohnehin sehr knappen Textes aus in diesem Zusammenhang irrelevanten Ausführungen bezüglich der historischen Herkunft der Roma und der verschiedenen Begriffen besteht. Inhaltlich wird mal wieder die These bemüht, dass sie schlechte soziale Stellung aus schlechter Bildung entsteht, die wiederum damit erklärt wird, dass die Roma nicht verstehen, dass Bildung wichtig ist. Diese These wird seit Jahren regelmäßig und hartnäckig von verschiedenen Bundesregierung wiederholt, zB in den zweijährlichen Berichten zu den „Sicheren Herkunftsstaaten“. Ich habe in den letzten Jahren mehrfach darüber geschrieben, dass die Realität ein bisschen komplexer ist, zB in meinen eigenen zweijährlichen Berichten oder auch hier.
Die Quellenangabe für diese Aussage ist übrigens auf doppelter Weise besonders unehrlich. An der Stelle im Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission zum Kosovo von 2022 steht nämlich nicht, dass „ein schwach ausgeprägtes Bewusstsein für die Bedeutung von Bildung aufseiten vieler Roma maßgeblich“ ist, sondern es wird als eines von mehreren Faktoren aufgezählt. Die Originalformulierung lautet:

„The challenges relate to low awareness on the importance of education, poverty, unemployment, low standards of living and low participation in preschool education.“

(“Die Herausforderungen hängen mit dem geringen Bewusstsein für die Bedeutung von Bildung, Armut, Arbeitslosigkeit, niedrigem Lebensstandard und geringer Teilnahme an der vorschulischen Bildung zusammen.2)

Interessant ist, dass das BAMF sich ausgerechnet den Bericht von 2022 ausgepickt haben, um sich darauf zu berufen. In den Berichten 2023, 2024 und 2025 taucht die Formulierung nicht auf. In den Berichten von 2024 (S. 77) und 2025 (S. 15) steht sogar, dass marginalisierte Gruppen wie Roma, Ashkali und Ägypter im Bildungsbereich weiterhin marginalisiert werden.
Die regelmäßig ergehenden (und regelmäßig von den beklagten Staaten ignorierten) Urteile Europäischer Gerichte über Segregation im Bildungsbereich finden keine Erwähnung, ebensowenig die ausführlichen Studien des ERRC über institutionelle Diskriminierung durch Polizei und Justiz in Serbien und Nordmazedonien, die in den letzten 2-3 Jahren erschienen sind. In der oberflächlichen Art, die wir schon aus den Zweijahresberichten kennen, wird auf bestehende Gesetze gegen Diskriminierung verwiesen, ohne sich anzuschauen, ob diese eine praktische Wirkung entfalten. Bereits die Fortschrittsberichte der Europäischen Kommission stellen hierzu regelmäßig fest: Die institutionellen und gesetzlichen Rahmenbedingungen sind da, aber es hapert an der praktischen Anwendung. Wenn es um Themen wie queere Menschen, geschlechtsspezifischer Gewalt; Pressefreiheit oder Menschen mit Behinderung geht, ist es übrigens genau das Gleiche.
Im Frühjahr 2026 sollte es normalerweise einen neuen Bericht der Bundesregierung geben, allerdings plant die Bundesregierung, diese gesetzliche Berichtspflicht abzuschaffen – wegen „Bürokratieabbau“. Man verabschiedet sich also aus Effizienzgründen davon, wenigstens so zu tun als würde man etwas prüfen, was man ohnehin nur zum Schein prüft. Das passt wunderbar in die politische Mode unserer Zeit und auch zur Haltung der aktuellen Bundesregierung.


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