Strafrechtliche Verurteilungen können erhebliche aufenthaltsrechtliche Konsequenzen mit sich bringen. Aber oft haben Anwält*innen für Strafrecht die aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen nicht auf dem Schirm. Oft akzeptieren Betroffene einen Strafbefehl weil sie denken, sie würden noch mehr Ärger bekommen, wenn sie dagegen vorgehen. Und dadurch kommen sie manchmal in eine Situation, in der Bleiberechtsoptionen, die sonst in Frage kommen würde, ausgeschlossen sind.
Eine ausführliche Darstellung der Verzahnung von Straf- und Aufenthaltsrecht hat der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg (Stand: Dezember 2024) veröffentlicht.
In diesem Zusammenhang ist auch ein Aufsatz von Sebastian Röder und Dominik Stahlmecke aus dem Asylmagazin (3/2021) zu empfehlen, der erklärt warum in praktisch jedem Strafverfahren gegen Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft gute Argumente für die Beiordnung einer Pflichtverteidigung vorliegen, eben aufgrund der möglichen aufenthaltsrechtlichen Folgen.


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