Die Bundesregierung ist gerade dabei, die leistungsrechtliche Schlechterstellung von ukrainischen Geflüchteten durchzusetzen. Das „Leistungsrechtsanpassungsgesetz“, welches am 15. Januar dieses Jahres in erster Lesung vom Bundestag verabschiedet wurde, sieht vor, dass Personen mit vorübergehenden Schutz im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine nur noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sollen, und nicht mehr nach SGB II / SGB XII. Diese Gesetzesänderung wurde vorbereitet durch eine mehrjährige Lügen- und Hetzkampagne von CDU, CSU, AFD und ihnen nahestehenden Medien. Zu dieser Kampagne gehören Friedrich Merz’ Geschwurbel von „Sozialtourismus“ durch ukrainische Geflüchtete sowie die politisch-mediale Kampagne gegen vermeintlichen „Sozialleistungsbetrug“ durch angeblich „falsche Ukrainer“. Zum Hintergrund gehört auch die allgemeine populistische Stimmungsmache gegen das vermeintlich zu großzügige Bürgergeld im Allgemeinen und Sozialleistungen für Geflüchtete im Besonderen.
Mit dieser Gesetzesänderung werden Geflüchtete aus der Ukraine schlechtergestellt im Vergleich zu Personen mit einem Schutzstatus aus dem Asylverfahren. Häufig wurde behauptet, der Zugang zu Regelleistungssystemen wie Bürgergeld bedeute eine Besserstellung der Ukrainer*innen gegenüber Asylsuchenden. Diese These basiert auf einen schiefen Vergleich, denn Asylsuchende beziehen während des Asylverfahrens Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – also während eines individuellen Prüfverfahrens, welches ukrainische Geflüchtete eben nicht durchlaufen müssen. Nach der Anerkennung des Asylantrags besteht ein Anspruch auf Regelleistungen. Die aufenthaltsrechtliche Situation der ukrainischen Geflüchteten mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG entspricht also viel eher der „Anerkannten“ mit im Asylverfahren festgestellten Schutzbedarf als dem von Personen, die sich noch im Verfahren befinden.Damit keine Missverständnisse aufkommen: Das Asylbewerberleistungsgesetz ist menschenunwürdig und gehört ersatzlos gestrichen. Kritikwürdig ist allerdings nicht, dass ukrainische Geflüchtete Zugang zu den regulären Leistungssystem haben (hatten), sondern dass andere Geflüchteten dies nicht haben.
Zum Gesetz, mit dem die ukrainischen Geflüchteten in den Asylbewerberleistungsgesetz gedrängt und damit schlechter gestellt werden gegenüber Geflüchteten mit Schutzstatus aus dem Asylverfahren, gibt es eine lesenswerte Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes, die unter anderem einige Fallbeispiele enthält um zu verdeutlichen, wie widersinnig das Ganze ist.


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