Der Nachweis „militärischer Pflichten“ für Menschen aus der Ukraine

Aufgrund einer aktuellen Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung (UkraineAufenthÜV) sind ukrainische Staatsangehörige nicht mehr zur visumfreien Einreise nach Deutschland berechtigt, wenn sie in der Ukraine „militärischen Pflichten unterliegen“. Das Deutsche Rote Kreuz hat Informationen dazu eingeholt, wie die Einhaltung dieser Pflichten nachgewiesen werden kann. Diese Informationen sind auf der Website des Informationsverbundes Asyl und Migration zu finden.

Informationen zum Nachweis „militärischer Pflichten“ ukrainischer Geflüchteter im Rahmen der Einreise