Zukunftsperspektiven für ukrainische Roma*

Vor vier Jahren, am 4. März 2026, wurde als Reaktion auf die vollständigen russische Invasion der Ukraine erstmals die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie der Europäischen Union aktiviert. Deren Anwendung ist aktuell bis März 2027 verlängert worden. Angesichts der unklaren und unvorhersehbaren militärischen und geopolitischen Lage ist es wichtig, sich mit der Frage zu befassen, wie es danach weitergeht. Dies hat der Europäische Rat im September letzten Jahres gemacht, mit seinen „Empfehlungen für einen abgestimmten Ausstieg aus dem seit 2022 gewährten vorübergehenden Schutz für aus der Ukraine Vertriebene“.

Der vorübergehende Schutz ist sein Wesen nach vorübergehend. Daher muss ein schrittweiser, nachhaltiger und gut koordinierter Übergang aus diesem Status vorbereitet werden, sobald die Bedingungen in der Ukraine eine Beendigung des vorübergehenden Schutzes zulassen, wobei die Kapazitäten und der Wiederaufbaubedarf der Ukraine zu berücksichtigen sind.“, heißt es in dem Dokument.

Die EU-Mitgliedsstaaten sollen, so heißt es weiter, den Übergang zu anderen Aufenthaltsmöglichkeiten, beispielsweise aufgrund von Beschäftigung, Studium, Ausbildung oder familiären Gründen ermöglichen und die Betroffenen darüber informieren. In Bezug auf Rückkehr in die Ukraine wird gesagt, dass diese „geordnet und human“ erfolgen soll, unter Berücksichtigung der individuellen Umständen der betroffenen Personen, von denen einige möglicherweise nicht so kurzfristig zurückkehren wollen wie andere.

Was bedeutet dies für geflüchtete ukrainische Roma*? Es gibt keine genauen Daten, da die Ethnie der ukrainischen Geflüchteten nicht erfasst wird. Berichte von Selbstorganisationen geben jedoch Anlass zur Sorge, dass es immer noch ganz erheblich bei den kurzfristigen Bedarfen mangelt – also bei Themen, die bereits 2022 relevant waren. Noch immer werden ukrainische Roma* in einem nicht unerheblichen Maße zu Unrecht verdächtigt, keine Ukrainer*innen zu sein – eine politisch-medialen Verleumdungskampagne, die an hartnäckige antiziganistische Erzählungen anknüpft, die seit Jahrzehnten benutzt werden um die Fluchtgründe von Roma* zu delegitimieren. Noch immer leiden viele ukrainische Roma* an fehlender gesellschaftlicher Teilhabe, weil sie nach Jahren immer noch im Notunterkünften leben, keine Arbeit haben und ihre Kinder nicht zur Schule gehen. Dies betrifft selbstverständlich nicht alle ukrainischen Roma*, aber alles, was Selbstorganisationen aus der direkten Arbeit mit Betroffenen berichten, deutet darauf hin dass die beschriebene Situation deutlich überproportional auf ukrainische Roma* zutrifft als auf ihre Landsleute aus der ukrainischen Dominanzgesellschaft.

Da ein Bleiberecht nach dem Ende des vorübergehenden Schutzes in aller erster Linie denjenigen zuteil wird, die ihre ökonomische Verwertbarkeit unter Beweis stellen mittels „Integrationsleistungen“, werden die beschriebenen Umstände dazu führen, dass ukrainische Roma* überproportional schlechte Chancen auf ein Bleiberecht haben werden, wenn der vorübergehende Schutz ausläuft. Das heißt, dass sie absehbar überproportional von Abschiebungen betroffen sein werden. Auch wenn diese noch nicht an der Tagesordnung sind und in der Empfehlung des EU-Rates nur davon die Rede ist, Ukrainer*innen die Rückkehr zu ermöglichen, wenn die Menschen und die Ukraine dafür bereit sind – es ist nur eine Frage der Zeit, bis die allgemeine Obsession mit einer Maximierung der Abschiebungszahlen auch die Ukrainer*innen trifft.

Es droht eine Situation, die wir im Zusammenhang mit den Kriegen im Ex-Jugoslawien bereits erlebt haben: Menschen, die schon viele Jahre in Deutschland leben, möglicherweise mit Kindern, die hier geboren sind, geraten auf einmal in großer Zahl ins Visier der Abschiebungsbehörden. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis dieses Szenario eintritt. Potenziell droht ein weiterer Zyklus von erzwungener zirkulärer Migration, wie es bereits zwischen Deutschland bzw. Westeuropa und dem ehemaligen Jugoslawien existiert – mit Menschen, die in Deutschland geboren oder zumindest sozialisiert sind, aber hier kein Aufenthaltsrecht bekommen, die aber gleichzeitig in den Staaten, dessen Staatsangehörigkeit sie haben, keine Perspektive haben.

Dass unter den Roma* mehr Menschen sind, die gute Gründe haben werden, auch nach Kriegsende nicht zurückkehren zu wollen – weil sie aufgrund von Diskriminierung, Ausgrenzung und Gewalt keine Perspektive auf ein menschenwürdiges Leben sehen – ist eine weitere Parallele zur Situation im ehemaligen Jugoslawien, die plausibel erscheint.

Wenn es aber darum geht, wer überhaupt die Möglichkeit haben wird, langfristig legal in Deutschland zu bleiben, wird die gesellschaftliche Teilhabe, die vielen Roma* hierzulande vorenthalten wird, absehbar zum Verhängnis werden. Wie bereits bei den Roma* aus dem ehemaligen Jugoslawien wird der deutsche Staat ihnen die „fehlende Integration“ zum Vorwurf machen, die er selbst verursacht hat. Um möglichst vielen eine Bleibeperspektive zu ermöglichen, ist es also von entscheidender Bedeutung, jetzt um diese Teilhabe zu kämpfen und in enger Zusammenarbeit mit den Betroffenen gegen die Widerstände anzukämpfen. Das heißt konkret: Bildung, Ausbildung, Arbeit, eigener Wohnraum, Spracherwerb und gesellschaftliche Teilhabe zu erreichen – ein zäher und mühsamer Kampf gegen umfangreicher institutionelle und gesellschaftliche Widerstände.

Eine solche Strategie kann realistischerweise nur durch den Einsatz von Selbstorganisationen funktionieren, hierfür müssen natürlich die erforderlichen Ressourcen in Form von Förderungen bereitgestellt werden. Positive Beispiele hierfür gibt es bereits, sie müssen aber großflächig und bundesweit wiederholt werden.

Das ist leichter gesagt als getan, aber es ist immer noch der realistischste Weg, um ein Szenario zu vermeiden, in dem es schon bald nach Auslaufen des vorübergehenden Schutzes eine erhebliche Anzahl an unmittelbar von Abschiebung bedrohten Roma* gibt.

Der wünschenswerteste Weg wäre, das Deutschland sich seiner historischen Verantwortung bewusst wird und aus diesem Grund eine humanitäre Aufnahme- bzw. Bleiberechtsregelung schafft, analog zu der Regelung für jüdische Menschen aus der ehemaligen Sowjetunion. Diese kommt auch bei jüdischen Geflüchteten aus der Ukraine zur Anwendung, so dass diese bereits seit 2022 die Möglichkeit haben, ein auf Dauer angelegtes Bleiberecht in Deutschland zu bekommen, welches unabhängig vom Kriegsgeschehen in der Ukraine ist. Ein Bleiberecht für Roma* aus historischer Verantwortung heraus war eine der zentralen Forderungen der Unabhängigen Kommission Antiziganismus. Für die Umsetzung dieser Forderung fehlt einzig und allein der politische Wille. Bedauerlicherweise ist dies aktuell die knappste Ressource überhaupt, wenn es um einen menschenwürdigen Umgang mit Geflüchteten geht.

Dieser Text basiert auf einen von mir gehaltenen Input im Rahmen der Konferenz “Roma Integration in Focus: Strengthening the Partnership Between Ukraine and Germany“ am 15. Dezember 2025 in Berlin und wurde anlässlich des vierten Jahrestages der Aktivierung der Massenzustromrichtlinie aktualisiert.