Vielleicht hatten einige ein Déjà-vu-Erlebnis, als sie neulich in den Medien lasen, dass die Bundesregierung beschlossen hat Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien ebenso wie Georgien, Moldau, Ghana und Senegal als „Sichere Herkunftsstaaten“ einzustufen. „Was ist da los?“ könnte man sich fragen, vor allem, wenn Medien dazu teilweise kompletten Blödsinn schreiben, weil ihre „journalistischen Fähigkeiten“ nur so weit reichen, dass sie aus der BILD abschreiben können.
Was tatsächlich dahinter steckt: Ende 2025 beschlossen Bundestag und Bundesrat, dass die Bundesregierung zukünftig „Sichere Herkunftsstaaten“ per Verordnung bestimmen kann. Und die erste solche Verordnung nahm genau die Staaten auf die „neue Liste“, die schon auf der „alten“ waren. Praktische Auswirkungen wird die nochmalige Einstufung mittels Verordnung nicht haben.
Weniger Demokratie wagen
Interessant ist aber, die Entstehung dieser Veränderung zu betrachten. Bislang war eine solche Einstufung nur durch ein von Bundestag und Bundesrat verabschiedetes Gesetz möglich. Weil in der Vergangenheit Versuche, bestimmte Staaten als „sicher“ einzustufen, im Bundesrat scheiterten, wagt man nun ein bisschen weniger Demokratie. Das es darum geht, zu verhindern, dass der Bundesrat „blockiert“, hat Innenminister Dobrindt im Bundestag auch sehr offen zugegeben. Das Protokoll vermerkt an der Stelle „Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD“.
Dass der gleiche Gesetzesentwurf auch die Abschaffung der anwaltlichen Pflichtvertretung für Personen in Abschiebungshaft vorsah, war in diesem Zusammenhang passend, denn beide Vorhaben offenbaren eine – ich formulier’s mal positiv – erfrischende Ehrlichkeit mit der die Bundesregierung ihr instrumentelles Verhältnis zur Rechtstaatlichkeit zur Schau stellt. Recht und Gesetz werden beschworen, wenn es darum geht, Abschiebungen als unumgänglich darzustellen, aber der Rechtsbruch wird massenhaft in Kauf genommen (rechtswidrige Inhaftierungen in Abschiebungshaft, rechtswidrige Zurückweisungen an den Grenzen, rechtswidrige Leistungskürzungen und -Ausschlüsse), wenn es politisch zweckmäßig ist.
Weniger Kontrolle wagen
Dieser Eindruck verfestigt sich weiter angesichts der Tatsache, dass die Bundesregierung nun plant, § 29b Abs. 5 AsylG zu streichen, wonach die Bundesregierung alle zwei Jahre einen Bericht vorlegen muss, um darzulegen, dass in den als „sicher“ eingestuften Herkunftsstaaten die Voraussetzungen für die Einstufung noch vorliegen. Ironischerweise hat der SPD-Abgeordnete Sebastian Fiedler am 5. Dezember 2025 im Bundestag genau diese Berichtspflicht als Argument angeführt, warum es in Ordnung sei, der Bundesregierung die Ermächtigung zur Einstufung „sicherer Herkunftsstaaten“ per Verordnung zu geben – die Entscheidung werde ja alle zwei Jahre überprüft. „Das ist Transparenz, das ist Kontrolle, und das ist gelebter Rechtsstaat“, sagte er.
Tatsächlich ist der gesamte Umgang mit dem Thema „Sichere Herkunftsstaaten“ von seiner Entstehung als Teil des „Asylkompromisses“ von 1993, eine Inszenierung und eine Simulation von Rechtsstaatlichkeit. Insofern machen sich die Teilzeitrechtstaatler*innen der Bundesregierung ein Stück weit ehrlich, wenn sie sich einiger überflüssiger Rituale entledigen.
Aber immerhin – weniger „So tun als ob“
Das Instrument der „Sicheren Herkunftsstaaten“ war sowohl in seiner Entstehung als auch in seiner Anwendung zuallererst ein Mittel zur Abwehr und Ausgrenzung von geflüchteten Roma* und zur Delegitimierung ihrer Fluchtgründe. Bulgarien und Rumänien waren die ersten „Sicheren Herkunftsstaaten“, auf die sich CDU, CSU und SPD 1993 – im Schatten der antiziganistischen Pogrome in Rostock-Lichtenhagen – einigten. Die Rechtfertigungen in der Bundestagsdebatte wurden 2014-16 zur Einstufung der Westbalkanstaaten als „sicher“ und 2023 in Bezug auf Moldau im Wesentlichen wiederholt. Ein „Sicherer Herkunftsstaat“ ist nach deutschen Maßstäben nicht ein Staat, der sicher ist für die Menschen, die dort leben, sondern einer, dessen Staatsangehörige als Asylsuchende in Deutschland unerwünscht sind, weil ihre Fluchtgründe delegitimiert werden.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Berichte sind keine ernsthafte oder gar ergebnisoffene Untersuchung, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, sondern eine lachhafte Alibi-Aktion. Genauere Ausführung dazu hier in den von mir (mit-)verfassten „Schattenberichten“ aus den Jahren 2020, 2022 und 2024.
Egal was sich ändert – es ändert sich nichts
Natürlich haben auch diejenigen Recht, die darauf verweisen, dass auch ohne die zweijährigen Berichte jederzeit die Möglichkeit besteht, Staaten von der Liste der „Sicheren Herkunftsstaaten“ zu streichen (so hatte die Grünen-Abgeordnete Filiz Polat am 16.11.2023 im Bundestag versucht, die Zustimmung zur Einstufung von Georgien und Moldau zu beschönigen, als die Grünen in der Regierung waren und somit Asylrechtsverschärfungen mit durchsetzten, die sich als Oppositionspartei ablehnen). Das ist formal richtig und gleichzeitig absolute Augenwischerei. Als Beleg reicht alleine schon der Umstand, dass es mittlerweile mehrere Gerichtsurteile gibt – von deutschen Verwaltungsgerichten bis zum Europäischen Gerichtshof, aus denen hervorgeht, dass die Voraussetzung für die Einstufung als „Sicherer Herkunftsstaat“ – nämlich Verfolgungsfreiheit für alle Personengruppen im ganzen Staatsgebiet – eben nicht erfüllt sind oder zumindest ernstliche Zweifel daran bestehen. Und zwar in Bezug auf Senegal (VG Berlin), Georgien (VG Berlin, VG Leipzig, VG Düsseldorf, VG Karlsruhe, VG Dresden, VG Lüneburg, VG Meiningen) und Ghana (VG Bremen, VG Berlin). Eine Bundesregierung, die es ernst meint mit „Einstufung jederzeit überprüfen und bei Bedarf zurücknehmen“, hätte an dieser zumindest mal darüber nachgedacht, ob die Einstufungen aufrecht zu erhalten sind. Dass dies nicht geschehen ist, ist ein weiterer klarer Beweis, dass die rechtlichen Vorgaben lediglich Staffage sind und einzig und allein der politische Wille entscheidet, ob ein Staat als „sicher“ zu gelten hat. Diese Entscheidung hat alles mit der Situation in Deutschland und nichts mit der Situation in den betroffenen Staaten zu tun.
Nach der EuGH-Entscheidung vom 1. August 2025 fragte Clara Bünger (LINKE) – eine von einer handvoll Bundestagsabgeordneten, die tatsächlich fachliche Ahnung vom Asylrecht hat – die Staatssekretärin Daniela „Cannabis ist kein Brokkoli“ Ludwig nach Konsequenzen aus dem Urteil für Deutschlands Liste der „Sicheren Herkunftsstaaten“. Die Staatssekretärin behauptete, Deutschland würde sich bei der Einstufung von „Sicheren Herkunftsstaaten“ an den Maßstäben des EuGH halten, gab diese jedoch verkürzt wieder („…können sichere Herkunftsstaaten unter der geltenden Asylverfahrensrichtlinie nicht unter Ausnahmen für Personengruppen bestimmt werden). Sodann verwies sie auf eine angebliche fortlaufende Beobachtung der rechtlichen und politischen Verhältnisse in den „Sicheren Herkunftsstaaten“, die zweijährigen Berichte und die jederzeitige Möglichkeit, die Einstufung zu verändern. Mit Blick auf diskriminierende Gesetze gegen LSBTTIQ* in einigen der „Sicheren Herkunftsstaaten“ stellte die Brokkoli-Beauftragte a.D. fest: „Die bloße Verabschiedung von Gesetzen oder die Feststellung von vereinzelter Diskriminierung führt für sich genommen noch nicht dazu, dass die Bestimmung der Herkunftsstaaten als sicher gemäß § 29a AsylG zurückgenommen werden muss.“ Das ist deshalb ironisch, weil in den Berichten der Bundesregierung regelmäßig lieblose Aufzählungen von Gesetzen, unterzeichneten internationalen Verträgen und existierenden institutionellen Rahmenbedingungen der jeweiligen „Sicheren Herkunftsstaaten“ zu finden sind, zumeist ohne ernsthaft zu prüfen, ob diese tatsächlich Wirkung entfalten. Dass sich die Regierung uns diese Alibi-Berichte in der Zukunft ersparen will und sich immer weniger Mühe macht, so zu tun als ginge es ihr um die Einhaltung des Rechts und nicht um die Durchsetzung politischer Interessen und Ziele mit allen erdenklichen Mitteln – das ist eine Art von Ehrlichkeit, für die man fast schon dankbar sein kann.
Mittlerweile gibt es sogar noch eine dritte Liste „Sicherer Herkunftsstaaten“, die im Zuge der Umsetzung des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ vom Europäischen Parlament beschlossen wurde. Hier sind alle EU-Beitrittskandidaten aufgeführt, also Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, die Türkei und die Ukraine. Kosovo ist das einzige weitere europäische Land, welches abgesehen von den EU-Beitrittskandidaten auf der Liste steht

