Der Schutz der Wohnung gilt auch in Unterkünften für Geflüchtete. Wenn die Polizei zum Zwecke der Durchführung einer Abschiebung ohne Durchsuchungsbeschluss in ein Unterkunftszimmer eindringt, ist das verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung (Beschluss vom 19. September 2025 – 2 BvR 460/25) über eine Verfassungsbeschwerde von Pro Asyl und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) klargestellt. Nun haben diese beiden Organisationen die wichtigsten Folgen dieser Entscheidung für die Praxis zusammengefasst.

Auch Unterkunftszimmer gelten als Wohnung
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