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    Bundesregierung will ukrainische Geflüchtete schlechterstellen

    Die Bundesregierung setzt eine leistungsrechtliche Schlechterstellung von ukrainischen Geflüchteten durch. Personen mit vorübergehenden Schutz im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine sollen nur noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sollen, und nicht mehr nach SGB II / SGB XII.

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