Ausländervereine, die sich politisch betätigen, sollen auf Verlangen der Behörden die Namen und Anschriften ihrer Mitglieder übermitteln müssen. Das ist kein Ausschnitt aus dem Programm der AFD, sondern aus dem aktuellen Entwurf der Bundesregierung für eine Reform des Vereinsgesetzes. In Zeiten, wo Rechtsextreme und Faschisten knapp vor der Machtübernahme stehen – siehe Sachsen-Anhalt – muss nicht ausbuchstabiert werden, was für eine Gefahr von dieser Regelung ausgeht.
Zwar gibt es eine solche Auskunftspflicht bereits, allerdings nicht in Gesetzesform, sondern lediglich in der Durchführungsverordnung zum Vereinsgesetz. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hatte jedoch die Erfassung von Daten im „Ausländervereinsregister“ untersagt, da es hierfür eine bloße Verordnung keine ausreichende Rechtsgrundlage darstellen würde. Anstatt diese unverhältnismäßigen Eingriffe in Grundrechte zahlreicher Menschen abzuschaffen, will die Bundesregierung ihnen Gesetzeskraft verleihen.
Am 6. Oktober gab es eine Anhörung im Bundestag zu dem Gesetzentwurf. Eine Aufnahme der Sitzung sowie die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen können hier abgerufen werden.
Neben dem eingangs erwähnten Passus gibt es jede Menge weitere Kritikpunkte. So wird das Gesetz wohl dazu führen, dass jeder Verein die Staatsangehörigkeit seiner Mitglieder erfassen muss, um wissen zu können, ob es sich zum einen „Ausländervereinen“ handelt, der im entsprechenden Register eingetragen werden muss. Dies kann auch allgemeine Vereine ohne jeglichen Fokus auf nichtdeutsche Personen treffen, zum Beispiel einen Sportverein, dessen Mitglieder zufällig überwiegend andere Staatsangehörigkeiten haben als die deutsche. Denn maßgeblich für diesen Status ist nicht das Selbstverständnis, sondern die Zusammensetzung der Mitglieder und der Leitung des Vereins nach Staatsangehörigkeit. Dies zu erfassen und ggf. zu melden ist ein erheblicher bürokratischer Aufwand gerade für kleine Vereine, deren Verwaltung durch Ehrenamtliche gestemmt wird.
Eine ganze Reihe von Regelungen in dem Gesetzentwurf sind aus Sicht des von der Linken-Fraktion eingeladenen Sachverständigen David Werdermann europarechts- und verfassungswidrig, unter anderem sieht er Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), das unionsrechtliche Diskriminierungsverbot aus Art. 18 AEUV, den allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG und die Vereinigungsfreiheit (Art. 9 GG).
Auch die von SPD und Bündnis 90 / Grünen geladenen Sachverständigen Philipp Overkamp, Peter Schantz und Jan Dirk Roggenkamp übten Kritik.
Am meisten dürften sich zukünftige AFD-Innenminister – davon könnte es bereits in einigen Wochen schon in Sachsen-Anhalt den ersten geben – jedoch darüber freuen, dass man ihnen hier schon mal optimale Vorarbeit leisten will, wenn es darum geht, politisch aktive Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit – und deutsche Staatsangehörige, die ebenfalls in solchen „Ausländervereinen“ Mitglied sein können – auszumachen, zu drangsalieren und zu verfolgen.
Tatsächlich wäre es angesichts dieser Entwicklung notwendig, das Vereinsgesetz dahingehend zu modernisieren dass man das Recht an die Realität der postmigrantischen Gesellschaft angleicht und die Ungleichbehandlung von „Ausländervereinen“ – der von der SPD benannte Sachverständige und Rechtsanwalt Dr. Peter Schantz bezeichnete dies als eine Kategorie „aus den 60er Jahren“ – beendet. So weist der Sachverständige Werdermann darauf hin, dass die Gründe für ein Verbot bei einem „Ausländerverein“ deutlich weiter und vager sind als bei einem Verein, der kein „Ausländerverein“ ist. So reicht schon die Feststellung des Innenministeriums, dass ein „Ausländerverein“„das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern“ oder „sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland“ beeinträchtigt oder gefährdet. Werdermann nennt ein Beispiel: So könnte das „Innenministerium einer rechtsextremen (Landes-)Regierung argumentieren, dass eine Gruppe von Geflüchteten, die lautstark für ihre Rechte eintreten, das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern beeinträchtige.“ Eine migrantische Selbstorganisation wäre auf jeden Fall leichter zu verbieten als eine rechtsextreme Kameradschaft.
Öffentlich thematisiert wurden diese Pläne nach meiner Wahrnehmung nicht. Ich bin sehr dankbar, dass Thomas Hohlfeld, Mitarbeiter der Linken im Bundestag, in seinem Newsletter darauf aufmerksam gemacht hat, sonst wäre es wohl auch an mir vorbeigegangen. Ich hoffe, dass alle, die irgend einen Draht zu Abgeordneten der Regierungsparteien haben, ihnen wegen dieser skandalösen Pläne die Hölle heiß machen.

