Bundesregierung legt Bericht zu „sicheren Herkunftsländern“ vor

Schlappe 179 Tage nachdem sie gesetzlich dazu verpflichtet war, hat die Bundesregierung den Bericht nach § 29 Abs. 2a AsylG zu den „sicheren Herkunftsländern“ vorgelegt. Da ich hoffentlich meinen eigenen ausführlichen Bericht zeitnah veröffentlichen werde, fasse ich mich kurz, es ist auch nicht wirklich der Rede wert. Der Bericht folgt in Form, Inhalt und Stil den vorherigen. Zu jedem Land gibt es einen zwei- bis maximal dreiseitigen Text, der vor allem aus einer Aufzählung institutioneller Rahmenbedingungen besteht – beispielsweise, dass die Verfassung Minderheitenrechte garantiert, dass einschlägige internationale Abkommen ratifiziert wurden, dass es Antidiskriminierungsgesetze und Ombudsstellen gibt. Allerdings werden durchaus immer wieder Probleme und Defizite benannt. Diese sind aber teilweise so schwerwiegend, dass sich die Frage aufdrängt, warum dennoch von einem Vorliegen der Voraussetzungen für die Einstufung als „Sicheres Herkunftsland“ ausgegangen werden kann. Eine wirkliche inhaltliche Auseinandersetzung mit dieser Frage findet nicht statt. Immerhin sind die Statistiken zu Asylanträgen aus den jeweiligen Ländern, Entscheidungen des BAMF und der Gerichte, Abschiebungen usw. ganz interessant. Die Bundesregierung schätzt die beim Verfassen des Bericht entstandenen Kosten übrigens auf 31 254 €.

Es wird übrigens aller Voraussicht nach der letzte Bericht dieser Art sein, der sich auch mit den Westbalkanstaaten beschäftigt. Im Zuge der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wurde eine europaweite Liste „Sicherer Herkunftsländer“ beschlossen, die alle EU-Beitrittskandidaten sowie Kosovo umfasst. Eigene Berichte der Bundesregierung zu dem Vorliegen der Voraussetzungen für die Einstufung als „sichere Herkunftsländer“ wird es künftig nur noch für Staaten geben, die nicht auf der gemeinsamen europäischen Liste stehen.