Das BMI will nicht, dass ihr diese Studie lest

Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit hat das Bundesinnenministerium kürzlich die Studie „Institutionen und Rassismus“ veröffentlicht. Die Studie wurde damals unter Horst Seehofer in Auftrag gegeben und mit 6 Millionen Euro gefördert. Der Bericht enthält umfangreiche Fallstudien zu verschiedenen Formen von Diskriminierung durch staatliche Institutionen und gibt Handlungsempfehlungen, es gibt auch ein Kapitel über Diskriminierung von Roma* aus EU-Staaten und der Ukraine.

Es gab keine Pressekonferenz, nicht einmal eine Pressemitteilung, der Bericht soll – soweit ich sehen kann – auch nicht in gedruckter Form zur Verfügung gestellt werden. Das BMI hat lediglich eine PDF online gestellt, und bis auf die taz und MDR (allerdings in der Wissens-Rubrik und nicht in den Nachrichten) haben kaum Medien darüber berichtet. Es drängt sich der Eindruck auf, das BMI hätte ein Interesse daran, das möglichst wenige den Bericht lesen. Die taz zitiert Sina Arnold, eine der Studienleiterinnen, mit den Worten „Das BMI scheint kein großes Interesse zu haben, dass die Studie gelesen wird“.

Seehofer ist einer der letzten Personen, über die ich was Positives sagen möchte, aber man muss ihm fairerweise lassen, dass er den UKA-Bericht damals in einem öffentlichkeitswirksamen Rahmen präsentiert hat.

Zusätzlich zum Bericht wurden Stellungnahmen des BAMF und der Bundespolizei dazu veröffentlicht. Gerade die Stellungnahme der Bundespolizei ist so schräg und symptomatisch für das Problem des institutionellen Rassismus und der ideologisch verbohrten Verweigerung, sich damit auseinanderzusetzen, dass man sie als Grundlage für eine neue Studie nehmen könnte. So rechnet sie allen Ernstes die zwei stattgegebenen Beschwerden wegen Racial Profiling gegen die Gesamtzahl aller Polizeikontrollen auf und bastelt daraus das Argument, dass Racial Profiling nur in 0,00002% der Kontrollen auftritt. Das ist ein bisschen so als würde man ausrechnen, wie viel Prozent der Leute, die in den Epstein-Files erwähnt werden, rechtskräftig verurteilt wurden und aus daraus ableiten, dass das, was da gelaufen ist, zu über 99% in Ordnung ist und keiner weiteren Untersuchung bedarf…